Der letzte Beitrag war leider eine Falschmeldung. Wie Fraktionsvorsitzende Laber Rhabarber von der CSUPCDU vorhin bekannt gab, hat Artikel 5 GG sich mit einer Gesichtsop nur an die Anforderungen des "rechtsfreien Internets" und des "medialen Zeitalters" angepasst. Sie konnte zwar beide Schlagworte wegen "mangelnder Kompetenz in diesem schwierigem Gebiet" nicht kommentieren, aber der Herr ████████ hat gesagt, das wäre so. Hier also exklusiv die Neufassung:
Artikel 5 Grundgesetz (Die "Plus Version")
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt!!!
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre, in den Moralvorstellungen der aktuellen Bundesregierung, in der Laune der BKA-Beamten oder ihnen nahen bzw. vorgesetzten Stellen, im Wunschdenken sexuell frustierter, schreiender Frauen im Bundestag, in den Gefahren des internationalen Terrorismus, in den Bilanzen der MPAA, RIAA, VG Wort, GEMA, IVD, Microsoft, Kinderhilfe e.V. und im Profilierungswahn einzelner Politiker.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung. Das Bundestagsmandat allerdings schon.
(4) Staatliche Eingriffe müssen nicht mehr dokumentiert werden und werden nur unregelmässig in Stichproben von Unbekannten geheim überprüft. Bei falschen Beschuldigungen gibt es kein Widerspruchsverfahren, aber dem Betroffenen bleibt ein jahrenlanger fairer Rechtsstreit.
(5) Besenstiele dürfen nur noch mit Stopschildern beklebt ausgeliefert werden.
Wen der letzte Punkt wundert, das ist Teil des Gesamtkonzepts für die Kinder. Na, da hat sich ja gar nicht viel geändert. Ich bin erleichtert - der rechtsfreie Raum Internet ist jetzt endlich sischer.
[Wer schwarzen Humor, Sarkasmus oder Verbitterung finden, kann es sich unter ein Stopschild kleben.]
7 Kommentare für "Reingefallen! Artikel 5 lebt!"
#1 Olli schrieb am Donnerstag, 18.06.2009 um 22:03:25 Uhr
Punkt 5 ist böse
#2 PARANORMAL schrieb am Donnerstag, 18.06.2009 um 22:22:17 Uhr
Unböse und der wahre Text des "Grundgesetzes". Was die Abgeordneten anlangt, DE ist eins der wenigen EU-Länder, in denen Korruption bei Abgeordneten straffrei ist, eine EU-Richtlinie zur Abhilfe wartet seit 2003 auf Umsetzung....
#3 Gerhard Siegwart schrieb am Donnerstag, 18.06.2009 um 22:39:50 Uhr
meuchlings ermordet am 18.06.2009
Grundgesetz und Demokratie
von einer machtgierigen und geltungssüchtigen Parlamentariergruppe
#4 Trackback von: "Artikel 5 Grundgesetz (Die "Plus Version") (1) Jede am Donnerstag, 18.06.2009 um 22:44:54 Uhr
Artikel 5 Grundgesetz <em>(Die "Plus Version")</em><br /><br /> (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt<em>!!!</em><br /><br /> (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre<em>, in den Moralvorstellungen der aktuellen Bundesregierung, in der Laune der BKA-Beamten oder ihnen nahen bzw. vorgesetzten Stellen, im Wunschdenken sexuell frustierter, schreiender Frauen im Bundestag, in den Gefahren des internationalen Terrorismus, in den Bilanzen der MPAA, RIAA, VG Wort, GEMA, IVD, Microsoft, Kinderhilfe e.V. und im Profilierungswahn einzelner Politiker.</em><br /><br /> (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.<em> Das Bundestagsmandat allerdings schon.</em><br /><br /> <em>(4) Staatliche Eingriffe müssen nicht mehr dokumentiert werden und werden nur unregelmässig in Stichproben von Unbekannten geheim überprüft. Bei falschen Beschuldigungen gibt es kein Widerspruchsverfahren, aber dem Betroffenen bleibt ein jahrenlanger fairer Rechtsstreit.</em><br /><br /> <em>(5) Besenstiele dürfen nur noch mit Stopschildern beklebt ausgeliefert werden.<br /><br /></em>Wen der letzte Punkt wundert, das ist Teil des Gesamtkonzepts für die Kinder. Na, da hat sich ja gar nicht viel geändert. <b>Ich bin erleichtert - der rechtsfreie Raum Internet ist jetzt endlich sischer.</b> <p>[Wer schwarzen Humor, Sarkasmus oder Verbitterung finden, kann es sich unter ein Stopschild kleben.]</p>
#5 jesse schrieb am Donnerstag, 18.06.2009 um 22:45:39 Uhr
Ich weinte bitterlich.
#6 zensiert schrieb am Donnerstag, 18.06.2009 um 23:28:48 Uhr
Wenn es nicht so traurig wäre ...
#7 Heiko C. schrieb am Freitag, 19.06.2009 um 12:59:50 Uhr
Gut, dass es dem Artikel 5 besser geht. Schön, wenn er sich an die aktuelle Gesetzgebung anpassen konnte. Diese Informationsfreiheit ist aber auch schon seit fast zehn Jahren ein Dorn im Auge der Volksparteien...