27 Mai 2009

Heute ist Anhörung

Heute ist ein wichtiger Tag im Gesetzgebungsverfahren um die Zensursulagesetze. Die Statements der Experten lassen sich bereits nachlesen. Und während Ihr das tut gibt es hier den passenden Soundtrack dazu.

Youtube

26 Mai 2009

Die Kinder"hilfe" und die Internet"sperren"

Ich war ja überrascht, als ich mich heute so durch die Seiten der Deutschen Kinder"hilfe" klickte und dort über dieses grandiose Dokument fiel. In diesem Dokument gibt es allerlei erwähnenswertes zu lesen. Es geht natürlich um die derzeit zu recht viel disktierten Internetsperrenzensur. Zunächst gibt es eine kleine Einleitung zum Thema und ein paar "Klarstellungen".

Die Deutsche Kinderhilfe stellt klar, dass sie den Befürwortern der Online-Petition weder direkt noch indirekt unterstellt für Kinder“pornographie“ im Internet zu sein.

Na danke auch für die Feststellung, dass es doch keine 100.000 Pädophile in Deutschland gibt.

Die Befürworter der Online-Petition stellen mit ihren Befürchtungen vor einer Zensur des Internets eine überschaubare Gruppe unserer Gesellschaft dar.

Die "überschaubare Gruppe" wächst stetig Richtung 100.000 Mitzeichner. Aber jetzt geht es ja auch erst los, denn jetzt nimmt uns die Dt. Kinder"hilfe" alle unsere Bedenken hinsichtlich der gewünschten Internet"sperren".

1. Kriminalisierung von unschuldigen Usern, die zufällig, etwa wegen einer Spamwelle, auf die Stop-Seite kommen

Das Betrachten eines kinder“pornographischen“ Bildes erfüllt den Straftatbestand des § 184 b StGB. Nach geltender Rechtslage macht sich derjenige, der das Bild betrachtet und damit in seinem Arbeitsspeicher lädt, strafbar, auch wenn es durch eine Spamwelle kommt.

§ 184 b StGB spricht von "Verbreitung, Erwerb und Besitz von kinderpornografischen Schriften". Das blosse (zufällige) Betrachten gehört nach Meinung der meisten Juristen nicht dazu. Das würde nämlich sonst bedeuten, dass wenn ich dem Herrn Ehrmann ein kinderpornografisches Bild in den Briefkasten werfe und er diesen leert, machen wir uns in diesem Moment BEIDE strafbar. Das kann nun wirklich nicht deren Ernst sein. Aufklärung schafft aber der nächste Satz.

In Ermittlungsverfahren wird dies aber ermittelt und führt nicht zur Anklage.

Mit anderen Worten: Zuerst einmal wird ermittelt, die Bude von Beamten auf den Kopf gestellt, die Nachbarn befragt, ob das Subjekt abends mit Lollis durch die Strassen zieht, evtl. auch noch der Arbeitsplatz durchsucht oder die Frau befragt, ob ihr aufgefallen wäre, dass er die Tochter mal falsch angesehen hätte und wenn sich dann herausstellt, dass es ne Spammail war und die beschlagnahmten Rechner nach mehreren Jahren wieder ausgehändigt werden, wird keine Anklage erhoben.

Wenn nun statt des Bildes ein Stop-Schild erscheint, entfällt die Strafbarkeit.

Nicht wenn die IP Daten zur Ermittlung genutzt werden und genau das fordern ja einige Internetausdrucker.

Wenn jedoch der User die Sperre umgeht, macht er mit gesteigerter krimineller Energie deutlich, dass es ihm auf das Betrachten der Datei ankommt. Somit macht er sich strafbar.

Falsch, wer die Sperre mit Hilfe diverser Anleitungen innerhalb von 20 Sekunden "gesteigerter krimineller Energie" umgeht wird gar nicht mehr erfasst.

Eine Kriminalisierung Unschuldiger kommt durch dieses Gesetz damit nicht zustande.

*durch-atmen*

2. Die Liste führe dazu, dass Inhalte die nicht dem § 184 b StGB unterfielen, willkürlich gesperrt würden. Das Ganze sei zudem eine Geheimliste und dubios

§ 8 a Abs. 8 regelt, dass das BKA Unterlagen vorzuhalten hat, die belegen, warum eine Seite gesperrt wurde. Es hat Dienstanbietern, die ein berechtigtes Interesse darlegen, entsprechend Auskunft zu erteilen. Dies führt zu einer Haftung des BKA für den Fall, in dem eine Seite zu Unrecht mit dem Stop- Schild versehen wird.

Jetzt mal abgesehen davon, dass das BKA erst vor kurzem bewiesen hat, wie zuverlässig sie Beweise sammelt, wird die eigentlich Antwort auf die Frage ignoriert. Stattdessen faseln sie was von "Haftung" und berechtigten Interessen. Das ergibt bei mir aber noch mehr Fragen:

Ermittelt das BKA, wer versucht hat auf meine Seite zuzugreifen und schreibt jeden einzelnen an mit dem Hinweis, dass der Praktikant da leider Mist gebaut hat? Wie beziffert man den Schaden, wenn man öffentlich als Kinderschänder angeprangert wird, weil man auf ein Dokument von wikileaks.org linkt?

Und haben wir nicht alle ein berechtigtes Interesse daran, ob das BKA jenseits seiner Kompetenzen arbeitet? Wie überprüfe ich die Rechtsmässigkeit, wenn schon durch die Umgehung "gesteigerte kriminelle Energie" zeige?

3. Dieses Gesetz ist der Einstieg in die Zensur

Es geht hier nicht um Zensur. Zensur ist ein Verstoß gegen die Meinungs- und Pressefreiheit. Kinder“pornographie“ ist ein Straftatbestand! Es geht darum die Grundsätze, die im Presserecht und für Druckwerke gelten, auch im Netz zu etablieren. Wird in einer Zeitung ein solches Bild gezeigt, wird die Auflage eingezogen, gleiches muss für Internetseiten gelten.

Dort wiedersprechen sie sich. Erstens einmal gelten im Internet die gleichen Grundsätze, die im Presserecht gelten. Zweitens hinkt der Vergleich, weil die Internetseite nicht eingezogen wird, sondern lediglich ein Stoppschild drauf geklebt wird. Um in Ihrem Vergleich zu bleiben, würde Zeitung XY eingezogen werden, ein Aufkleber auf die entsprechende Seite geklebt und die Zeitung wieder ins Regal gestellt werden. Wer den Aufkleber entfernt, kann zwar nicht verfolgt werden, aber er hat "gesteigerte kriminelle Energie".

4. Dieses Gesetz soll einen groß angelegten Angriff auf die Freiheit des Internets vorbereiten, um Glücksspiel, Onlinespiele, etc. zu sperren

Es handelt sich um ein Gesetz, das ausschließlich für die widerwärtigen Straftaten der Kinder“pornographie“ geschaffen wurde. Es ist zudem zeitlich befristet und muss evaluiert werden. Dies ist eine Besonderheit, die sicher stellt, dass auch die Wirksamkeit geprüft wird.

Was im Gesetzentwurf steht ist leider völlig irrelevant. - wir erinnern uns: Die Abschaffung des Bankgeheimnisses war nur dazu gut, Steuerhinterzieher zu finden und die Kennzeichnungerfassung der Autobahnmaut wird auf gar keinen Fall zur Strafverfolgung genutzt. Ist die Zensurstruktur einmal installiert wird, sie für alles genutzt, was die Lobby unseren Politikern aufdrängt. Die Evaluierung ist sinnlos, weil die Wirksamkeit kann man nicht prüfen.

5. Die Sperren seien leicht zu umgehen

Diese Sperren sind nur für den zu umgehen, der mit krimineller Energie an kinder“pornographische“ Dateien gelangen möchte. Zahlreiche Menschen, die im Internet auf Kinderpornos zugreifen sind Gelegenheits- oder Zufallskonsumenten. Nach Erkenntnissen des BKA lassen sich viele von ihnen durch ein Stop-Schlid abschrecken und geben ihr Vorhaben auf. Wichtig ist es, die Hürde, um an pornographisches Material heranzukommen, heraufzusetzen. Die Sperren sind in anderen europäischen Ländern bewährt. Auch Einbruchssicherungen an Häusern können geknackt werden. Das ist kein Argument gegen Schutzmaßnahmen.

"Kriminelle Energie" wird also benötigt. Was die leider vergessen. Wer nicht in der Lage ist, google zu bedienen, wird auch niemals in der Lage sein, Kinderpornografie im WWW zu finden. Auch die Bewährung in anderen Ländern ist eine dreiste Lüge.

Das Gesetz macht den Providern außerdem keine technischen Vorgaben. Damit ist es im technischen Bereich „offen“ und lässt Raum für den Einsatz effektiverer Sperrmethoden. Daher fordert die Deutsche Kinderhilfe einen Runden Tisch auch unter Beteiligung der Initiatoren der Online-Petition, der das Gesetz begleitet und die technischen Sperrmöglichkeiten laufend optimiert. Die Deutsche Kinderhilfe setzt sich des weiteren dafür ein, dass neben diesem Gesetz auch weiterführende Maßnahmen im Kampf gegen die Kinder“pornographie“ im Internet beschlossen und umgesetzt werden.

Bitte nicht. Die Deutsche Kinder"hilfe" hat in meinen Augen nichts zu bieten, was uns interessieren könnte. Mit ihnen darüber zu diskutieren, wie man effektiv sperren kann ist in meinen Augen verschwendete Zeit und völlig an unseren Zielen vorbei. Ausserdem hat die Deutsche Kinderhilfe keine Befugnisse oder irgendeine Glaubwürdigkeit in der Öffentlichkeit, also sollten wir ihnen nicht mehr Aufmerksamkeit schenken als nötig.

6. Warum Kinder“pornographie“

Der Begriff Kinderpornographie ist ein unerträglicher Euphemismus für das, was im Internet veröffentlicht wird. Es handelt sich um Folterungen kleinster Kinder, es werden Kinderseelen und Körper regelrecht zerfetzt. Das hat mit „Pornographie“ gar nichts zu tun, das ist pädokriminelle Quälerei von Kindern. Die Sprache ist entlarvend, allein dass Pädoverbrecher in Deutschland als Pädophile („Kinderfreunde“) bezeichnet werden, spricht für sich.

Deshalb auch Kinder"hilfe".

7. Vorwürfe gegen die Deutschen Kinderhilfe

Es ist bezeichnend, dass in der Debatte häufig nicht sachlich argumentiert wird, sondern dass Unterstützer der Petition gegen das Gesetz das Renommee der Deutschen Kinderhilfe in Frage stellen. Der im April 2008 geäußerte Vorwurf, die Deutsche Kinderhilfe habe zu wirtschaftliche Strukturen ist geklärt. Auch hat der immense Druck der Öffentlichkeit zu keinerlei Veränderung an unseren transparenten Strukturen geführt.

Da hat er natürlich völlig recht. Ich werde ab heute nur noch diese Sachen in meinen Ausführungen verwenden:

BTW. wann werden eigentlich die Geschäftsberichte 2008 online gestellt?

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25 Mai 2009

Mein Zensursula Banner (Update)

Zur Aktion von Netzpolitik.org und dem AK Zensur stell ich auch gern einen Banner zur Verfügung.

Nein zur Zensur - Löschen statt sperren!

Ich habe vorhin das Foto gesehen und hatte Spontan die Idee zu dem Bild. Daher setz ich es noch dabei.

Nein zur Zensur - Löschen statt sperren!

Auf Hinweis stell ich beide unter CC Lizenz

24 Mai 2009

pngout unter Linux mit wine (reloaded)

Hier noch ein alter Artikel. Diesmal geht es um pngout unter Linux.

Wenn man gerne und ausgiebig pngs auf seinen Seiten einsetzt, hat man ein großes Problem: Die Dateien sind oft größer, als sie sein müssten. Nun gibt es auch für Tuxliebhaber einige Alternativen, wie pngcrush. Das Programm ist durchaus brauchbar, aber es geht noch besser.

Das mit Abstand beste Programm für diesen Zweck ist pngout. Dummerweise gibt es das aber nur als Konsolenprogramm für Windows. Zum Glück gibt es Wine und damit funktionert das komprimieren von png Dateien wunderbar.

Mittlerweile benutze ich pngout in Verbindung mit diesem Script:

Code
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
#!/bin/bash 
case "$1" in
  d)
    for I in $2.png ; do wine /usr/local/bin/pngout.exe /y $I; done
    ;;
  f)
    wine /usr/local/bin/pngout.exe /y $2
    ;;
  *)
    echo "Usage:";
    echo "$0 d /path/to/dir  => Compress all images in dir";
    echo "$0 f /path/to/file => Compress single images";
    ;;
esac

Die Verwendung erklärt sich eigentlich von selbst. Ihr kopiert das Script unter dem Namen "pngout" und die pngout.exe in den Ordner /usr/local/bin und gebt der Datei Ausführungsrechte mit chmod +x /usr/local/bin/pngout. Ich braucht immer root Rechte für diese Aktionen. Dann lassen sich Dateien und Ordner mit

Code
1
pngout f dateiname

und

Code
1
pngout d ordnername

verkleinern. :-)

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24 Mai 2009

XSS Lücke bei Timtube (reloaded)

Vor ca. 7 Monaten habe ich bereits darüber berichtet und auch den Fehler an die Webmaster gemeldet. Nun ja, das Sicherheitsproblem ist immer noch da, wie man auf dem Screenshot sehen kann. Linken darf man ja mittlerweile nicht mehr auf irgendwas - also googled Euch die Seite. :-)

© Oliver Sperke, 2009 (Seite erzeugt in 11,00ms)